Jasper Hanebuth
"geb. 1607 (getauft 8. 2. 1607) Bothfeld, gestorben 4. 2. 1653 Hannover; Raubmörder. – Sohn des Vollmeiers Hans H., Kötner in Groß-Buchholz, zuletzt dort Pferdehändler.
Während des 30-jährigen Krieges in schwedischen Diensten. Erwarb 1643 das hannoversche Bürgerrecht, das er wegen Steuerschulden bald wieder verlor. Gestand nach seiner am 14. 2. 1652 wegen Pferdediebstahls erfolgten Verhaftung 10 Diebstähle u. 19 Morde. Halsgericht am 3./4. 2. 1653; H. verurteilt, „mit dem Rade durch Zerstoßung seiner Glieder vom Leben zum Tode gerichtet zu werden“. – Eine 1967 in Groß-Buchholz angelegte Straße nach ihm benannt. Bei „Hanebuths Gang“ (Am Hohen Ufer) handelt es sich vermutlich um den Rest eines Durchgangs unter der Stadtmauer zur Leine. An der Bothfelder Kirche erinnert ein von dem Bildhauer Peter Köster geschaffener Grabstein an Jaspers 1661 verstorbenen jüngeren Bruder Hinrich."
Quelle: Stadt-Lexikon Hannover,
https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hannover-Lexikon-Hanebuth-Jasper
Jasper Hanebuth kann als Beispiel für einen Mann gelten, der mit dem Kriegsgeschehen aufwuchs und durch die ganze Palette von Gewalt, Greueln, Zerstörung sozialisiert wurde. Dieser Krieg brachte das Normensystem in weiten Teilen der Gesellschaft durcheinander, daher waren auch viele andere Menschen betroffen.
Allerdings muss in seinem Fall differenzierend angemerkt werden, dass die Stadt Hannover erst 1625 durch Tillys Truppen bedroht wurde, von unmittelbaren Kriegshandlungen aber nicht betroffen war.
Als achtzehnjähriger Heranwachsender erlebte er jedoch 1625 die Bedrohung durch Tillys Soldateska mit und als Soldat in schwedischen Diensten machte er vermutlich die Söldner-Erfahrungen, die seine Räuberkarriere auf seinem Lebensweg bis zur Hinrichtung prägten.
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Hanebuths räuberische Streifzüge führten ihn u.a. auch in die Amtsvogtei Bissendorf (Textauszug):
Da sich Hanebuths kriminelle Aktivitäten nicht auf Hannover beschränkten, sondern weit ins Umland hinein reichten, wurden nach seinem Geständnis die Beamten der betreffenden Vogteien geladen, um in ihrem Bereich die Nachforschungen aufzunehmen. Um was es konkret ging, ist nicht bekannt (Textauszug).
Zum Gerichtsverfahren gegen Hanebuth:
Das Gerichtsverfahren gegen ihn verlief nach den Regeln der "Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V." Dieses Gesetz galt im gesamten "Heiligen Römischen Reich" und bedeutete einen juristischen Fortschritt, weil es erstmalig für alle Teile dieses Reiches gleiche Regeln für Strafprozesse schuf. Es ist in vielerlei Hinsicht ganz anders als unser Strafgesetz. (Einführende Informationen zur Carolina hier.)
Dieses Gesetzeswerk enthielt Regelungen für schwere Kriminalität, sog. Kapitalverbrechen, und Strafen bis zur Todesstrafe. Eine Klage konnte nur vom privaten Geschädigten erhoben werden, der Staat griff von sich aus nicht als Kläger ein. Wenn also die Hinterbliebenen vom Tode des bei Mellendorf Ermordeten nichts erfuhren oder niemanden beschuldigen konnten, dann blieb der Mord ungesühnt!
Hanebuth wird Ende 1652 ja auch erst wegen Pferdediebstahls verhaftet, weil der Besitzer Medefeld eine Anzeige aufgibt. Erst als der Scharfrichter im Verlaufe des Verhörs die ersten Folterwerkzeuge einsetzt, um noch mehr zu erfahren, kommen weitere Diebstähle und unbekannte Mordtaten heraus. Genaue Regeln über den Einsatz der Folter waren Bestandteil des Gesetzes.
Das Gerichtsverfahren wurde von dem Bürgermeister Bünting in aller Öffentlichkeit unter freiem Himmel nach strengen Regeln durchgeführt. Er war Ankläger und Richter in einer Person. Das Urteil über Hanebuth lautete, dass er "mit dem Rade durch Zerstoßung seiner Glieder vom Leben zum Tode gerichtet werden" solle. Zur Abschreckung fand der Vollzug häufig in der Öffentlichkeit statt.
Der Scharfrichter übernahm nach genau festgelegten Regeln die Exekution. Dazu gehörte in diesem Fall, dass dem Delinquenten zunächst die Gliedmaßen mehrfach zerstoßen, d.h. gebrochen wurden, so dass man ihn anschließend auf ein Wagenrad "flechten" konnte. Im Anschluss an die Exekution nahmen "Richter, Gerichtsherren und Magister" nach altem Brauch im Ratskeller auf Kosten der Stadt ein gemeinsames Essen ein.
Bericht über die Hinrichtung:
Quelle: O. Jürgens, Hannoversche Chronik, Hannover 1907, S. 6120 f.
Ein weiterer Bericht über den Raubmörder Hanebuth
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Jasper Hanebut
spielt auch noch in der folgenden Stadtgeschichte wegen seiner außerordentlichen Verbrechen eine Rolle.
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hanebuth-hoppe-stadtgeschichte-gesamt.pdf | |
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